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MitarbeiterInnen, die gesund, motiviert und qualifiziert sind, sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ein Unternehmen, da sie bessere Ergebnisse erzielen als erkrankte Beschäftigte und somit maßgeblich zum Unternehmenserfolg beitragen. Verlieren Sie als Unternehmen Beschäftigte aufgrund von Krankheit langfristig oder sogar dauerhaft, können Ihnen wertvolle Erfahrungen, Kompetenzen und Know-how verloren gehen.
Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist es, die Arbeitsunfähigkeit (AU) eines/einer MitarbeiterIn dauerhaft zu überwinden und die Wiedereingliederung des Betroffenen in den regulären Arbeitsprozess zu erleichtern, sodass ein krankheitsbedingtes Ausscheiden vermieden werden kann. In vertrauensvoller Zusammenarbeit von ArbeitgeberIn, ArbeitnehmerIn und sowohl internen als auch externen ExpertenInnen kann das Know-how im Unternehmen erhalten bleiben und Arbeitsplätze gesichert werden. Mit Hilfe von individuell an die MitarbeiterInnen abgestimmten Maßnahmen, wie z.B. der Arbeitsplatzgestaltung, Unternehmensorganisation, Gesundheitsförderung oder Personalentwicklung, werden die betroffenen MitarbeiterInnen bei der Wiederaufnahme ihrer Beschäftigung unterstützt.
Seit 2004 sind ArbeitgeberInnen nach § 167 SGB IX verpflichtet, allen Beschäftigten, die innerhalb der vergangenen zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein BEM anzubieten. Das bedeutet, dass Sie als ArbeitgeberInnen gemeinsam mit den Betroffenen Wege finden, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann" (§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Für die Beschäftigten ist die Teilnahme an einem BEM-Prozess im Gegensatz zum/zur ArbeitgeberIn jedoch freiwillig und sie können selbst entscheiden, ob sie das Angebot annehmen wollen oder nicht.
Wie ein BEM dabei konkret auszusehen hat und durchzuführen ist, gibt der Gesetzgeber jedoch nicht vor.
Im Kontext eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements sollen durch das BEM zum einen vor allem die krankheitsverursachenden Gefährdungen des Arbeitsplatzes identifiziert und beseitigt und zum anderen insbesondere einer erneuten Arbeitsunfähigkeit (auch anderer MitarbeiterInnen) vorgebeugt werden.
BEM bietet dadurch zusätzlich das große Potenzial, Kosten einzusparen für u.a.:
Entgeltfortzahlungen während der Arbeitsunfähigkeit
Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement unterstützen Sie also erkranktes Fachpersonal bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess, erhalten so wertvolles Know-how, reduzieren (erneute) Ausfallzeiten und sparen bares Geld. Wir unterstützen Sie gerne bei der Sicherung Ihrer wichtigsten Ressource: Ihrer MitarbeiterInnen.
Sie interessieren sich für das Betriebliche Eingliederungsmanagement oder haben Fragen zu unseren Angeboten?
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